Auf der Grundlage des subjektorientiertem VSE-Konzept ist der Bedarf des Kindes / Jugendlichen handlungsleitend.
Das Zusammenleben ist als Hilfe auf Zeit mit dem Ziel einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. der Verselbstständigung konzipiert, wobei im Bedarfsfall auch eine dauerhafte Perspektive sichergestellt wird.
Unsere Erziehungsstellen bieten den Betreuten die in Heimen und Wohngruppen kaum herzustellende Qualität der jeweiligen Einzigartigkeit.
Die fachlichen und persönlichen Rahmenbedingungen einer VSE-Erziehungsstelle in Verbindung mit den Bedarfen der zu betreuenden Kinder sind bestimmend für die Aufnahme.
Die Herkunftsfamilie wird als Partnerin und Ressource in dem gemeinsamen Prozess verstanden.
Kontakte und Besuche sind erwünscht und gewollt, sofern nicht der Schutzauftrag dem entgegensteht.
Sie haben die Haltung , für Fragestellungen und Probleme Lösungen zu suchen und sich Beratung und Unterstützung zu holen.
Sie haben eine hohe Bereitschaft, sich zu aktuellen Themen fort- und weiterzubilden
Sie treffen sich ca. 4-wöchentlich zum Erfahrungsaustausch, zur Beratung und Vertiefung aktueller Fragestellungen.
Sie nutzen ihre fachlichen und persönlichen Ressourcen untereinander.
Sie nutzen 2-3 wöchentlich die Fachberatung des VSE, die bei Bedarf auch rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Sie nehmen an den Fortbildungen des VSE teil.
Sie arbeiten selbstständig auf den Rechtsgrundlagen der §§ 34, 35a oder 41 SGBVIII ( mit Honorarvertrag).
Sie haben das VSE -Prüfverfahren durchlaufen, dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eine Erklärung nach § 72a unterschrieben.