Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im Schwerpunkt bieten wir „Sozialpädagogische Familienhilfe“ nach § 31 SGB VIII und „Erziehungsbeistandschaft“ nach § 30 SGB VIII an.
Bei den Hilfeplangesprächen mit dem zuständigen Jugendamt werden mit allen Beteiligten Ziele für die Zusammenarbeit zwischen Kindern, Jugendlichen, Familien und den sozialpädagogischen Fachkräften verabredet.
Wir arbeiten niedrigschwellig, bedarfsorientiert und entdecken gemeinsam individuelle Ressourcen, die zur Zielerreichung hilfreich sind.
Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe bieten wir in Einzel-, Eltern- oder Familienterminen beispielsweise Unterstützung, Beratung und Anleitung in folgenden Themenbereichen an:
- Erziehungsberatung und Stärkung der Erziehungskompetenz
- Erarbeitung von Problemlösungsstrategien bei familiären Konflikten und Krisen
- Abwendung einer drohenden Gefährdung der Kinder oder Jugendlichen
- Beratung, Unterstützung und Anleitung bei lebenspraktischen Strukturen
- Begleitung und Unterstützung im Kontakt mit anderen Institutionen
- Unterstützung in Alltags- und Freizeitgestaltung
Bei der Erziehungsbeistandschaft liegt der Fokus der Hilfe auf dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Die gemeinsamen Termine finden vorrangig zwischen dem*der Minderjährigen und dem*der Erziehungsbeistand statt. Begleitend können Eltern- oder Familiengespräche verabredet werden.
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft bieten wir beispielsweise Unterstützung, Beratung und Anleitung in folgenden Themenbereichen an:
- Eigene Bedürfnisse benennen und sich dafür einsetzen
- Entwicklung einer Zukunftsperspektive
- Schule oder Ausbildung
- Unterstützung in Alltags- und Freizeitgestaltung
- Unterstützung in der Bearbeitung familiärer Konflikte
- Erarbeitung von lebenspraktischen Strukturen (z.B. Kochen, Wochenplan, Überblick über Finanzen / Taschengeld)
- Unterstützung und Begleitung zu anderen Institutionen (z.B. Berufsberatung, spezialisierte Beratungsstellen, Bewährungshilfe, Arzt- oder Therapietermine)