§31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Folgende Leistungen erbringen wir in der Regel im Rahmen dieser Maßnahmen:
- Hilfen für Familien mit komplexem Hilfebedarf
- Beratung der Eltern in Erziehungsfragen
- Hilfestellung bei der Kommunikation innerhalb der Familie
- Unterstützung bei Schuldenregulierung
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls in der Familie, Arbeit mit Auflagen und Aufträgen
Dieses Angebot wird über Fachleistungsstunden finanziert.