§30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Folgende Leistungen erbringen wir in der Regel im Rahmen dieser Maßnahmen:

  • Unterstützung der Kinder und Jugendlichen
  • Beratung der Eltern in Erziehungsfragen
  • Hilfe bei Schulschwierigkeiten, Hilfe bei der Aufnahme sozialer Kontakte

Dieses Angebot wird über Fachleistungsstunden finanziert.