Die Jugendhilfeeinheit Vorwerk
VSE Vorwerk
Stadtteilprojekt „Talihiti“
Talweg 15
29229 Celle
Telefon: 05141 3029017
E-Mail: vorwerk.celle@vse-im-netz.de
Unsere Leistungen umfassen
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Mobile Betreuung (MOB) – SGB VIII
- Qualifizierte Assistenz – SGB IX
Anprechpartner*in
Ansprechpartner*in im „Talihiti“
Matthias Krüger
Diplom Sozialpädagoge / Sozialarbeiter
Telefon: 0163 3151825
E-Mail: matthias.krueger@vse-im-netz.de
Bernadette Wolski
Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (B.A.)
Telefon: 0171 5365178
E-Mail: bernadette.wolski@vse-im-netz.de
Ambulante Hilfen nach dem SGB VIII
Adressat*innen der ambulanten Hilfen sind im Prinzip alle jungen Menschen und Familien sowie Alleinstehende im Einzugsbereich. Es gibt keine Ausschlusskriterien. Die Lebensform kann Familie, Partnerschaft, Wohngemeinschaft oder alleinlebend sein.
Ambulante Hilfe in der Familie
Ambulante Hilfen, also Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) oder Erziehungsbeistandschaft (EB), werden vom ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des Jugendamtes im Rahmen der Hilfeplankonferenz bewilligt und begleitet. Unsere Fachkräfte führen die Hilfe vor Ort professionell durch und unterstützen Sie beim Erreichen Ihrer Ziele.
Wir halten uns an die Datenschutzbestimmungen. So wird unsere Hilfe selbstverständlich vertraulich durchgeführt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme zu den Mitarbeitenden des Jugendamtes.
Qualifizierte Assistenz/ Betreuung von psychisch erkrankten Menschen
In Anlehnung an die „International Classification of Functioning“ der WHO und des SGB IX verstehen wir seelische Behinderung als eine Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit, die zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führt. Unser Angebot richtet sich also an Menschen, die durch eine psychische Erkrankung in ihren gesellschaftlichen Partizipationschancen eingeschränkt sind.
„Hilfen aus einer Hand“
Wir betreuen psychisch erkrankte Erwachsene im Bezugsbetreuer*innensystem. Wir bieten Ihnen flexible, integrierte Hilfepakete mit verschiedenen Kostenträgern, z.B. die Betreuung von psychisch erkrankten Eltern nach SGB IX und deren Kindern nach SGB VIII unter Einbeziehung von Netzwerken und/ oder anderen Ressourcen.
Mobile Betreuung
Die Mobile Betreuung (MOB) ist eine im VSE entwickelte stationäre Betreuungsform.
Die Aufnahme kann sowohl direkt aus der Familie bzw. einer anderen Wohnform, als auch aus einer ambulanten Hilfe erfolgen. Aufgenommen werden können alle jungen Menschen ab 16 Jahren, für die eine vollstationäre Betreuung erforderlich ist.
Sie bewohnen eine vom VSE angemietete Wohnung und werden durch einen/ eine Bezugsbetreuer*in eng begleitet.