Schüler*innengruppen

Die Schüler*innenförderung findet in der Regel in Gruppen mit 20 Std. bzw. mit 10 Std. Öffnungszeit pro Woche statt. Es gibt Gruppen für Kinder im Alter von 6 – 13 sowie für Jugendlichen im Alter von 14 – 18 Jahren.

Die Verweildauer richtet sich nach dem Bedarf, beträgt erfahrungsgemäß jedoch ca. 2 Jahre.

Angeboten wird:

  • ein gemeinsames Mittagessen nach der Schule
  • Unterstützung bei der eigenständigen Erledigung der Hausaufgaben, als Einzelarbeit oder in kleiner Gruppe, Berufsorientierung
  • Spiel- und Freizeitangebot, soziales Lernen
  • Beteiligung und Beratung der Eltern, Förderung der Kontakte zwischen Eltern und Schule, ggf. Schulkontakte
  • Organisation und Durchführung der Rückfahrt ins Elternhaus
  • Vorbereitung und Auswertung der Nachmittage ohne Schülerbetreuung
  • In den Ferien werden die Zeiten flexibel für Aktivitäten, Ausflüge mit Elternbeteiligung usw. verwendet
  • Angesprochen sind Kinder/Jugendliche der Schulen in den Samtgemeinden/Stadtteilen und deren Eltern.

Gesetzliche Grundlage sind die §§ 27 oder 35a SGB VIII in Ausgestaltung von § 29 SGB VIII.

Soziale Gruppen / Schüler*innengruppen

In den Schüler*innengruppen können Kinder von 6 bis 14 Jahren sinnvoll den Nachmittag verbringen. Darüber hinaus gibt es einzelne Ferienaktionen.

In der Gruppe gibt es nach der Schule zunächst eine Mahlzeit, dann erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben mit Unterstützung von Fachkräften und haben danach ein Freizeitangebot. Mit den Eltern werden Absprachen getroffen. Besondere Bedarfe der Förderung und unterschiedliche Interessen von Mädchen und Jungen werden berücksichtigt.

Die Kinder nehmen gern an einer Gruppe teil, finden Freunde und verbessern ihre schulischen Leistungen. Die Eltern haben vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartner für ihre Fragen. Um 12 Kinder kümmern sich zwei pädagogische Fachkräfte.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes entscheidet gemeinsam mit den Eltern über die Aufnahme eines Kindes in eine Gruppe und trägt die Kosten. Von den Eltern erwarten wir einen Kostenbeitrag zum Mittagessen.