Erziehungsstellen - inhaltliche Merkmale

  • Auf der Grundlage des subjektorientiertem VSE-Konzept ist der Bedarf des Kindes / Jugendlichen handlungsleitend.
  • Das Zusammenleben ist als Hilfe auf Zeit mit dem Ziel einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. der Verselbstständigung konzipiert, wobei im Bedarfsfall auch eine dauerhafte Perspektive sichergestellt wird.
  • Unsere Erziehungsstellen bieten den Betreuten die in Heimen und Wohngruppen kaum herzustellende Qualität der jeweiligen Einzigartigkeit.
  • Die fachlichen und persönlichen Rahmenbedingungen einer VSE-Erziehungsstelle in Verbindung mit den Bedarfen der zu betreuenden Kinder sind bestimmend für die Aufnahme.
  • Die Herkunftsfamilie wird als Partnerin und Ressource in dem gemeinsamen Prozess verstanden.
  • Kontakte und Besuche sind erwünscht und gewollt, sofern nicht der Schutzauftrag dem entgegensteht.
  • Sie haben die Haltung , für Fragestellungen und Probleme Lösungen zu suchen und sich Beratung und Unterstützung zu holen.
  • Sie haben eine hohe Bereitschaft, sich zu aktuellen Themen fort- und weiterzubilden
  • Sie treffen sich ca. 4-wöchentlich zum Erfahrungsaustausch, zur Beratung und Vertiefung aktueller Fragestellungen.
  • Sie nutzen ihre fachlichen und persönlichen Ressourcen untereinander.
  • Sie nutzen 2-3 wöchentlich die Fachberatung des VSE, die bei Bedarf auch rund um die Uhr zur Verfügung steht.
  • Sie nehmen an den Fortbildungen des VSE teil.
  • Sie arbeiten selbstständig auf den Rechtsgrundlagen der §§ 34, 35a oder 41 SGBVIII ( mit Honorarvertrag).
  • Sie haben das VSE -Prüfverfahren durchlaufen, dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eine Erklärung nach § 72a unterschrieben.