Eingliederungshilfe "Qualifizierte Assistenz" nach § 78 SGB IX (Ambulant Betreutes Wohnen)

Die Qualifizierte Assistenz („Betreute Wohnen“) als ambulantes Angebot nach § 78 SGB IX hat das Ziel, der betreuten Person eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und seinem sozialem Umfeld zu eröffnen und zu erhalten. Es handelt sich um Leistungen zur sozialen Eingliederung im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Das Hilfespektrum der "Qualifizierten Assistenz" reicht von konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur Förderung der selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung.
Dabei können die Menschen allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben.

Notwendige Voraussetzungen sind eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit der anspruchsberechtigten Person. Ein stationäres Angebot ist nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich. Er/sie müssen in der Lage sein, mit/durch die Betreuung den überwiegenden Teil des Lebensalltages allein oder mit Hilfe Dritter strukturieren und bewältigen zu können.

Eine ständige Präsenz des Betreuungspersonals und die Übernahme der Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung durch die Organisationsform der Einrichtung ist nicht geboten.

Das Ziel der sozialpädagogischen Unterstützung in der "Qualifizierten Assistenz" ist eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung der Adressat*innen zu eröffnen und zu erhalten. Es handelt sich um Leistungen zur Integration und Teilhabe an der Gemeinschaft, die von konkreter Hilfestellung bis hin zur selbstbestimmten Lebensplangestaltung und –entwicklung reichen können.