Ambulante Hilfen nach dem SGB VIII

Adressat*innen der ambulanten Hilfen sind im Prinzip alle jungen Menschen und Familien und Alleinstehende im Einzugsbereich. Es gibt keine Ausschlusskriterien. Die Lebensform kann Familie, Partnerschaft, Wohngemeinschaft oder allein lebend sein.

Der Zugang kann über Anfragen beim ASD oder über Direktkontakt in den Projekten entstehen.
Die „unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen“ wird sichergestellt durch offene Anlaufstellen/Angebote und gute Erreichbarkeit von Fachkräften, die den Menschen mit Zeit und einer zugewandten Haltung gegenübertreten.
Die Adressat*innen können vor ihrer Entscheidung das Projekt und die Fachkräfte kennen lernen.