Adressat*innen der ambulanten Hilfen sind im Prinzip alle jungen Menschen und Familien und Alleinstehende im Einzugsbereich. Es gibt keine Ausschlusskriterien. Die Lebensform kann Familie, Partnerschaft, Wohngemeinschaft oder allein lebend sein.
Die Qualifizierte Assistenz („Betreute Wohnen“) als ambulantes Angebot nach § 78 SGB IX hat das Ziel, der betreuten Person eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und seinem sozialem Umfeld zu eröffnen und zu erhalten.
Die Schüler*innenförderung findet in der Regel in Gruppen mit 20 Std. bzw. mit 10 Std. Öffnungszeit pro Woche statt. Es gibt Gruppen für Kinder im Alter von 6 – 13 sowie für Jugendlichen im Alter von 14 – 18 Jahren.
In der Mobilen Betreuung (MOB) werden Jugendliche (ab etwa 16 Jahren, in begründeten Einzelfällen auch jüngere) und junge Erwachsene in Wohnungen betreut.
Seit mehr als 20 Jahren leistet der VSE professionelle Jugendhilfe im familiären Kontext. In einer Erziehungsstelle werden 1 bis 2 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in einer Profi-Familie, einer Lebensgemeinschaft oder von einer allein lebenden Fachkraft in ihrem Haushalt über Tag und Nacht betreut und versorgt.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Fachlichkeit und Erfahrungen auch „zu Hause““ einsetzen und als selbständig Tätige arbeiten zu wollen, eingebettet in einen Kreis von Fachkräften mit regelmäßiger Fachberatung und Fortbildung durch einen erfahrenen Jugendhilfe-Träger, dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.